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Antrag auf Änderung Zulassungsbescheinigung Teil I

Informationen zur Dienstleistung

Fahrzeug - Adressänderung und/oder Namensänderung

Online Service Termin Service

Adressänderung

Wenn Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen sind, ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich.
Sie können die Berichtigung durch einen Besuch in unseren Zulassungsstellen in Wesel und Moers vornehmen lassen oder diese selbst über unseren Onlineservice und ganz ohne Besuch in unseren Zulassungsstellen vornehmen. In den Bürgerbüros der Städte Dinslaken, Hamminkeln, Xanten und Sonsbeck können Sie direkt bei der Änderung Ihres Personalausweises auch Ihren Fahrzeugschein ändern lassen.

Namensänderung

Hat sich (auch) Ihr Name geändert, ist zusätzlich eine Berichtigung der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen aber eine Terminbuchung.


Weitere Informationen finden Sie hier

Hinweis

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