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Antrag auf Führerscheinumtausch in den EU, Kartenführerschein

Informationen zur Dienstleistung

Führerschein - Umtausch gegen neuen EU-Führerschein

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In Umsetzung der 3. EU Führerscheinrichtlinie wurden zum 19.01.2013 neue Kartenführerscheine eingeführt. Der neue Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine, egal ob grau, rosa oder Karte, müssen bis spätestens zum 18.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.

Die konkreten Umtauschfristen sind wie folgt geregelt:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers/der Fahrerlaubnisinhaberin./.
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022 (verlängert bis zum 19.07.2022)
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine): *
Ausstellungsjahr./.Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18.1.2013 19. Januar 2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Aufgrund einer übermäßigen Anzahl von Anträgen auf Umtausch des Führerscheins, ist derzeit mit längeren Bearbeitungszeiten von bis zu 12 Wochen zu rechnen.

Um ein erhöhtes Kundenaufkommen zu vermeiden, nutzen Sie bitte vorrangig die Möglichkeit, den Antrag postalisch einzureichen.
Damit eine zeitnahe Antragsbearbeitung ermöglicht werden kann, bitten wir Sie, von einem vorzeitigen Umtausch des Führerscheins -außerhalb der gesetzlich geregelten Stichtage- abzusehen.
Den entsprechenden Antrag nebst Anlage (Vorlage zur Herstellung eines Führerscheins) können Sie unter Downloads abrufen.
Dem Antrag ist in jedem Fall eine Kopie des Führerscheins und des Ausweisdokumentes sowie ein biometrisches Lichtbild beizufügen.

Sollte ein Zusatz zum Führerschein (z. B. ein Internationaler Führerschein, Personenbeförderungsschein oder eine Fahrerkarte) beantragt werden, so ist ein Antrag auf Umtausch gegen den Kartenführerschein zwingend zeitgleich erforderlich.


Weitere Informationen finden Sie hier

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