Beantragung einer Eheurkunde
Öffnungszeiten
Die Urkundenstelle ist telefonisch nur montags und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 02064/66255 erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten richten Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich oder per E-Mail an urkundenstelle@dinslaken.de. Eine persönliche Abholung / Beantragung von Urkunden ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Stadt Dinslaken bietet als neuen Service die online-Bestellung von Urkunden an.
Bitte nutzen Sie hierfür unser Urkundenportal!
Informationen:
Das Standesamt stellt verschiedene Urkunden über Personenstandsangelegenheiten aus:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Person in Dinslaken geboren ist, die Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen hat oder verstorben ist.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass und ggf. eine Vollmacht
Gebühren
- 15 Euro 1. Urkunde
- 7,50 Euro jede weitere gleiche Urkunde in einem Arbeitsgang
- für Rentenversicherung gebührenfrei
Wie kann ich eine Urkunde erhalten?
Sie können die Urkunden ganz einfach über unser
- Urkundenportal,
- schriftlich
- persönlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (telefonisch/per E-Mail)
beantragen.
Sie können auch eine Person bevollmächtigen, welche die gewünschte Urkunde für Sie beantragt oder abholt. Die bevollmächtigte Person muss eine schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und eine Kopie des Personalausweises der Person, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht, vorlegen. Weiterhin muss die bevollmächtigte Person sich selbst ausweisen können.
Weitere Informationen finden Sie hier
Hinweis
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