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Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Informationen zur Dienstleistung

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, ärztlich untersuchen lassen. Diese Untersuchung ist kostenlos, wenn der Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt wird. Die Wahl des Arztes ist frei.

Zum Stichtag 01.10.2023 wurde der Untersuchungsberechtigungsschein auf eine digitale Lösung die UBS-ID umgestellt.

Diese UBS-ID ist eine Nummer, die Sie bequem online und von zu Hause selbst oder durch einen Erziehungsberechtigten generieren können. Dazu steht Ihnen eine App zur Verfügung, die Sie sich im Rahmen der Antragstellung herunterladen können. Erforderlich ist lediglich eine Identifizierung mithilfe des Bundespersonalausweises oder Aufenthaltstitels.

Die UBS-ID ist dem Arzt vor der Jugendschutzuntersuchung vorzulegen, damit dieser damit die Kosten mit dem Land abrechnen kann.

Bürger*innen der Stadt Dinslaken ebenso wie Bürger*innen anderer Kommunen können den Antrag über https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de beantragen.

Sofern Probleme bei der Beantragung bestehen, z. B. fehlende eID-Funktion, können die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros über diese Seite für Sie den Antrag stellen.


Weitere Informationen finden Sie hier

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