Antrag zur Anmeldung/Änderung Müllgefäße
Umstellung auf den Personenmaßstab
Um mehr Gebührengerechtigkeit in Dinslaken zu erlangen, wurde ab 01.01.2015 bei der Festlegung des Mindestvolumens für Restmüll je Grundstück darauf abgestellt, wie viele Personen auf einem Grundstück wohnhaft sind. Für jede auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldete Person (Erwachsene und Kinder) muss mindestens ein Mindest-Restmüllvolumen von 20 Litern/14-täglich vorgehalten werden.
Sofern durch Müllvermeidung, Mülltrennung und Nutzung der Biotonne/n und/oder zulässiger Eigenkompostierung tatsächlich weniger Restmüll anfällt, kann für diese Grundstücke ein Mindestvolumen für Restmüll von nur 10 Litern/Person/bei 14-täglicher Abfuhr festgesetzt werden.
Abrechnungsgrundlage für die Abfallgebühren sind die tatsächlich auf dem Grundstück aufgestellten Abfallbehälter.
Das Mindest-Restmüllvolumen legt lediglich fest, welches Volumen Sie mindestens auf Ihrem Grundstück vorhalten müssen. Darüber hinaus können Sie die Größe Ihres Restmüllgefäßes natürlich selber bestimmen (größere oder zusätzliche Gefäße).
Für die Wahl Ihrer Abfallgefäße orientieren Sie sich bitte an Ihren derzeitig vorhandenen Gefäßen. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Restmülltonnen nicht nur auf das vorgegebene Mindest-Restmüllvolumen!
Grundstücke mit ein bis drei Personen
Für Grundstücke mit ein bis drei Personen gibt es eine Sonderregelung. Wird auf diesen Grundstücken Müll vermieden und getrennt, können diese Grundstücke selbst mit dem kleinsten 60-Liter-Restmüllgefäß überversorgt sein.
Um den Bewohnern dieser Grundstücke den Anreiz zur Müllvermeidung und Mülltrennung zu sichern, wird zwar das 60-Liter-Restmüllgefäß ausgeliefert, aber auf Antrag nur das errechnete Mindest-Restmüllvolumen pro Person berechnet.
Diese Sonderregelung gilt auch für Grundstücke mit drei Personen, wenn diese die Biotonne nutzen.
Gewerbebetriebe
Für die Abfuhr von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen wird der Behälterbedarf für Abfälle zur Beseitigung unter Zugrundelegung von Einwohnergleichwerten ermittelt. Weitergehende Angaben hierzu erhalten Sie von den u.a. Ansprechpartner*innen.
Die Möglichkeit der Veränderung von Behältervolumen beim Restmüll bei geänderter Personenzahl ist sofort zum 01. des Folgemonats möglich. Verändert sich die Personenzahl nicht, kann das Behältervolumen zu den Stichtagen 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres verringert werden. Der Antrag muss jeweils sechs Wochen vorher bei der Stadt eingegangen sein. Eine Erhöhung des Behältervolumens ist jederzeit möglich.
Einführung der Biotonne zum 01.01.2015
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Landesabfallgesetz NRW verlangen die Getrenntsammlung von Bioabfällen. Der Rat der Stadt Dinslaken hat deshalb die Einführung einer Biotonne auf freiwilliger Basis mit 14-täglichem Abfuhrrhythmus zum 01.01.2015 beschlossen. Es werden Biotonnen (Tonnen mit braunem Deckel) in den Größen 80 Liter, 120 Liter und 240 Liter angeboten. Durch die Nutzung der Biotonne/n besteht die Möglichkeit, das Restmüllvolumen zu reduzieren.
Das Mindestvolumen für die Biotonne beträgt 10 Liter/je mit Hauptwohnsitz auf dem Grundstück gemeldeter Person/14-täglich. Da nur Biotonnen in den Größen 80 Liter/120 Liter/240 Liter angeboten werden können, ergeben sich folgende Gefäßgrößen:
Personenanzahl | Gefäßgröße |
---|---|
1 - 10 Person(en) | 80 Liter Biotonne |
11 – 13 Personen | 120 Liter Biotonne |
14 – 17 Personen | 2 x 80 Liter Biotonne |
18 – 22 Personen | 1 x 80 Liter und 1 x 120 Liter Biotonne |
ab 23 Personen | 240 Liter Biotonne |
Selbstverständlich können Sie bei Bedarf größere oder mehrere Biotonnen beantragen. Die Stadt Dinslaken behält sich jedoch vor, die Anzahl der Biotonnen mit subventionierter Gebühr zu beschränken.
Die Anmeldung der Biotonne ist sofort zum 01. des Folgemonats möglich. Die Biotonne kann jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres abgemeldet werden.
Regelungen bei Eigenkompostierung
Sofern Sie sich schriftlich verpflichten, sämtliche auf Ihrem Grundstück anfallenden kompostierfähigen Abfälle fachlich, technisch ordnungsgemäß und schadlos zu kompostieren und wieder zu verwerten, werden Sie, sofern gewollt, den Nutzer*innen der Biotonne/n gleichgestellt.
Dies bedeutet, dass im Falle einer zulässigen Eigenkompostierung auch die Möglichkeit besteht, das Mindestvolumen für Restmüll zu reduzieren. Die Zulässigkeit der Eigenkompostierung wird durch Beschäftigte der Stadt Dinslaken überprüft.
Abfallbeseitigungsgebühren ab 2024
Behältervolumen | Leerung | jährliche Gebühr |
---|---|---|
60 Liter Gefäß | vierwöchentliche Entsorgung | 57,64 € |
60 Liter Gefäß | 14-tägliche Entsorgung | 115,27 € |
80 Liter Gefäß | vierwöchentliche Entsorgung | 76,85 € |
80 Liter Gefäß | 14-tägliche Entsorgung | 153,70 € |
80 Liter Gefäß | wöchentliche Entsorgung | 307,39 € |
120 Liter Gefäß | vierwöchentliche Entsorgung | 115,27 € |
120 Liter Gefäß | 14-tägliche Entsorgung | 230,54 € |
120 Liter Gefäß | wöchentliche Entsorgung | 461,09 € |
240 Liter Gefäß | vierwöchentliche Entsorgung | 230,54 € |
240 Liter Gefäß | 14-tägliche Entsorgung | 461,09 € |
240 Liter Gefäß | wöchentliche Entsorgung | 922,18 € |
1.100 Liter Gefäß | vierwöchentliche Entsorgung | 1.056,66 € |
1.100 Liter Gefäß | 14-tägliche Entsorgung | 2.113,32 € |
1.100 Liter Gefäß | wöchentliche Entsorgung | 4.226,65 € |
Sonderregelung für Grundstücke mit 1-3 Personen:
a) 60 l Gefäß ohne Biomüllgefäß / ohne Eigenkompostierung
Grundstück | Entsorgung | Gebühr |
---|---|---|
Grundstück mit 2 Personen | 14-tägliche Entsorgung 60 Liter Gefäß mit 40-Liter-Nutzung |
76,85 € |
Grundstück mit 1 Person | 14-tägliche Entsorgung 60 Liter Gefäß mit 20-Liter-Nutzung |
38,42 € |
b) 60 l Gefäß mit Biomüllgefäß / mit Eigenkompostierung
Grundstück | Entsorgung | Gebühr |
---|---|---|
Grundstück mit 3 Personen | 14-tägliche Entsorgung 60 Liter Gefäß mit 30-Liter-Nutzung |
57,64 € |
Grundstück mit 2 Personen | 14-tägliche Entsorgung 60 Liter Gefäß mit 20-Liter-Nutzung |
38,42 € |
Grundstück mit 2 Personen | vierwöchentliche Entsorgung 60 Liter Gefäß mit 40-Liter-Nutzung |
38,42 € |
Grundstück mit 1 Person | 14-tägliche Entsorgung 60 Liter Gefäß mit 10-Liter-Nutzung |
19,21 € |
Grundstück mit 1 Person | vierwöchentliche Entsorgung 60 Liter Gefäß mit 20-Liter-Nutzung |
19,21 € |
Biotonne
Gefäß | Entsorgung | Gebühr |
---|---|---|
80 Liter Biotonne | 14-tägliche Entsorgung | 30,00 € |
120 Liter Biotonne | 14-tägliche Entsorgung | 45,00 € |
240 Liter Biotonne | 14-tägliche Entsorgung | 90,00 € |
Bei
- der erstmaligen Anforderung einer Restmülltonne,
- Änderungswünschen zur Gefäßgröße
- Mitteilungen über defekte oder abhanden gekommene Abfallgefäße
wenden Sie sich bitte an den Fachdienst 2.1 - Haushalt und Steuern (s. unten angegebene Ansprechpartner*innen).
Die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes 2.1 - Haushalt und Steuern sind auch unter der E-Mail-Adresse gba@dinslaken.de zu erreichen.
Zur Papierentsorgung wird derzeit keine gesonderte Gebühr erhoben. Die Behälter sind ebenfalls über den Fachdienst 2.1 - Haushalt und Steuern zu bestellen.
Die Entsorgung von Wertstoffen ("Grüner Punkt"), für die ebenfalls keine gesonderte Gebühr erhoben wird, ist privatrechtlich vergeben. Genauere Informationen finden Sie unter dem unten stehenden, gleichnamigen Link.
Zum 01.01.2018 ist ein Holsystem für Abfallbehälter ("Vollservice") eingeführt worden. Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter dem unten stehenden Link.
Für weitere Informationen zur Abfallentsorgung steht Ihnen der DIN-Service zur Verfügung.
Mit Ausfüllen des unten angehängten Formulars "Einzugsermächtigung Lastschriftmandat" können Sie die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens nutzen und uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Weitere Informationen finden Sie unter Lastschriftverfahren.
Weitere Informationen finden Sie hier
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